Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden?

In der Lakeside Dreamers Genossenschaft können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen Mitglied werden. Willkommen ist jeder, der Interesse daran hat, in den Erwerb und die Entwicklung des Öko-Campingprojektes zu investieren und unsere Werte sowie unsere Vision teilt.

Wie wird man Mitglied?

Nach einem Einführungsgespräch (online oder persönlich) sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ein vollständig ausgefüllter und in original unterschriebener Mitgliedsantrag in zweifacher Ausfertigung.

  • Eine Kopie eines Ausweisdokumentes (für Privatpersonen) oder ein Handelsregisterauszug bzw. ein entsprechendes Dokument (für juristische Personen).

Nach schriftlicher Bestätigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand der Genossenschaft muss der erforderliche Mitgliedsbeitrag zzgl. eines 5%igen Agio spätestens bis zum 31. Oktober 2025 gezahlt werden.

Was ist ein Agio?

Ein Agio ist eine einmalige Registrierungsgebühr, welche jedes neue Genossenschaftsmitglied (ausgenommen Geschäftspartner) zahlen muss. Diese Verwaltungsgebühr deckt die Kosten für den Beitritt zur Genossenschaft ab und beträgt 5 % des Mitgliedsbeitrages.

Was passiert, wenn das erforderliche Kapital bis zum 31. Oktober 2025 nicht erreicht wird?

Falls das erforderliche Kapital bis zum o.g. Datum nicht erreicht wird, wird die Zahlung storniert. Bewerber können ihre Mitgliedschaftserklärung zurückziehen oder eine neue Frist akzeptieren.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags hängt von der gewählten Mitgliedschaftsart ab. Es gibt drei verschiedene Mitgliedschaftsarten, die weiter unten erläutert werden.

Kann ich meine Mitgliedsanteile an eine andere Person übertragen?

Ja, Mitglieder können ihre Anteile ganz oder teilweise durch eine schriftliche Vereinbarung auf eine andere Person übertragen. Der neue Anteilseigner muss die allgemeinen Anforderungen erfüllen, und die Mitgliedschaft muss schriftlich vom Vorstand der Genossenschaft bestätigt werden.

Welche Kündigungsbedingungen gelten für die Mitgliedschaft, und was passiert mit den erworbenen Anteilen?

Die Mitgliedschaft kann frühestens nach vier Jahren zum Ende des Geschäftsjahres mit einer zweijährigen Kündigungsfrist beendet werden. Die Kündigung muss der Genossenschaft spätestens drei Monate vor Ende des Geschäftsjahres schriftlich vorliegen. Die erworbenen Anteile werden vollständig zurückerstattet.

Mitgliedschaftsarten

1. Dauercamper

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erhalten Dauercamper einen festen Stellplatz auf dem Campinggelände, auf dem beispielsweise ein privater Wohnwagen mit eigener Terrasse aufgestellt werden kann. Die Unterkunft kann privat oder in Zusammenarbeit mit der Firma Wakaje untervermietet werden, um die Kostenanteile zu amortisieren. Zudem besteht die Möglichkeit einer Finanzierung durch eine externe Bank. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze. Außerdem profitieren Mitglieder von den exklusiven Vorteilen, die ebenfalls von der Firma Wakaje bereitgestellt werden.

  • Die Höhe der Genossenschaftsanteile hängt von der Kategorie des Campingplatzes ab.

  • Zusätzlich zum Genossenschaftsanteil wird eine jährliche Gebühr erhoben (s. Dauercamping Gebühren).

Kategorien der Campingplätze:

a) Am See Ufer:                                                                 €19.000,00
b) Am Waldgebiet:                                                       €16.000,00
c) Am Waldgebiet – Vergünstigte Mitgliedschaft*:     €5.000,00

*Diese vergünstigten Plätze sind für Personen mit niedrigem Einkommen vorgesehen. Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail mit entsprechender Begründung an info@lakeside-dreamers.com.

2. Freunde / Investoren

Freunde und Investoren sind Mitglieder, deren Hauptziel ist es, die Genossenschaft zu unterstützen. Im Gegenzug erhalten sie einen festen jährlichen Zinssatz von 3,0 %. Sie profitieren ebenfalls von exklusiven Vorteilen, die von der Firma Wakaje bereitgestellt werden.

  • Der Genossenschaftsanteil beträgt ab 5.000,00 EUR.

3. Gründungsmitglieder

Gründungsmitglieder sind Personen, die die Genossenschaft gegründet haben. Sie haben das Konzept unentgeltlich von der Idee bis zur Umsetzung entwickelt, unterstützt und umgesetzt. Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft erhalten Gründungsmitglieder einen festen Stellplatz auf dem Campinggelände, auf dem beispielsweise ein privater Wohnwagen mit eigener Terrasse aufgestellt werden kann. Die Unterkunft kann privat oder in Kooperation mit der Firma Wakaje untervermietet werden. Zudem profitieren Mitglieder von den exklusiven Vorteilen, die ebenfalls von der Firma Wakaje bereitgestellt werden.

  • Der Genossenschaftsanteil beträgt 500,00 EUR.

  • Zusätzlich zum Genossenschaftsanteil wird eine jährliche Gebühr erhoben (s. Dauercamping Gebühren).